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Gemeinschaftsarbeit 2024
Gemeinschaftsarbeit 2024
Datum | Gartennummern |
23.März | 16, 17/18, 19, 20, 21, 25, 26, 27, 29, 30, 31, 33, 34 |
27.April | 35, 36, 37, 38, 39/51, 40, 41, 42, 43, 45/57, 46/47, 49/50, 52 |
25.Mai | 54/66, 55/67, 56, 58/59, 63/74, 69, 71, 72/73, 75/76, 77, 79, 80, 81 |
29.Juni | 84, 85, 86, 87, 88, 89, 94, 95, 96, 97, 98, 100, 101 |
27.Juli | 103/114, 104, 105, 107, 108/109, 110/121, 113/124, 115, 119, 122, 123, 125, 126 |
31.August | 127/139, 128, 129/130, 131, 133/134, 135, 137, 140, 141, 142, 144, 145, 146/147 |
28.September | 149, 151, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165 |
26. Oktober | 166, 167, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 181, 182 |
30.November | 184, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196 |
Der Vorstand Leipzig,16.02.2024
Allgemeine Hinweise:
Arbeitszeit jeweils von 9 – 12 Uhr
Bitte unbedingt Arbeitshandschuhe mitbringen!
Verantwortlicher: Dieter Seidler
Gemäß unserer Satzung hat jedes Mitglied unseres Vereins die Pflicht an der angesetzten Gemeinschaftsarbeit selbst teilzunehmen! Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu den Terminen sind gemäß dem Beschluss der Mitglieder-versammlung vom 06. November 2021 je Pflichtstunde 40 € zu bezahlen.
Bei Verhinderung bitte Zettel in den Briefkasten am alten Vereinshaus oder E-Mail an
Angelika.Seidler@kgv-blockhaus1894.de
Einen neuen Termin können mit unserem Vereinswart Dieter Seidler (Grt. Nr. 61/62) vereinbart werden.
Parkplatz gesperrt
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
der Parkplatz vor dem Vereinsgelände ist am 30.07.2022 von 08:00 – 13:00 Uhr für Fahrzeuge gesperrt.
Der Grund für die Sperrung sind Pflegearbeiten an den Außenhecken entlang unseres Vereinsgeländes.
Wir bitten um Euer Verständnis.
Der Vorstand Leipzig, 15.07.2022
Gartenbegehung Juni/Juli 2021
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde
am 26.6. und 10.07. wurde durch den 2. Vorsitzenden, die Fachberaterin Garten sowie den Fachberater Bau eine Anlagenbegehung durchgeführt.
Mehr als 80 % unserer Kleingärten werden vertragsgemäß bewirtschaftet und gepflegt. Viele davon sind liebevoll und kreativ gestaltet. Besonders freut uns die wachsende Anzahl naturnah (nicht naturbelassen) gestalteter Kleingärten, in denen viel Augenmerk auf die Förderung gefährdeter Arten von Nützlingen wie z.B. Wildbienen, Vögeln, Kröten, Eidechsen sowie auf einen natürlichen Naturkreislauf ohne den Einsatz chemischer Pflanzenschutz- und Düngemittel gerichtet wird.
Bei ca. 30 Gärten sind Mängel unterschiedlicher Art festgestellt worden. Die betreffenden Gartenfreunde wurden vom Vorstand schriftlich auf die Mängel hingewiesen bzw. abgemahnt und zur umgehenden Beseitigung des Mangels aufgefordert. Einem Pächter wurde wegen andauernd fehlender kleingärtnerischer Nutzung der Pachtvertrag gekündigt.
Im Folgenden werden die Beanstandungen näher erläutert:
- kleingärtnerische Nutzung fehlt oder ist mangelhaft:
Der Pächter verpflichtet sich bei Unterzeichnung des Pachtvertrages, den Garten gemäß §1 des Bundeskleingartengesetzes und den Bestimmungen der Kleingartenordnung zu bewirtschaften. Im Gegenzug garantiert der Gesetzgeber einen dauerhaft niedrigen Pachtpreis weit unter dem ortsüblichen Pachtzins für Gärten außerhalb einer Kleingartenanlage, weitgehenden Kündigungsschutz, bzw. Entschädigung bei Kündigung der Pachtfläche durch den Bodeneigentümer.
Die vertragswidrige Nutzung des Kleingartens ausschließlich zur Erholung gefährdet die Gemeinnützigkeit des Vereins. Der Bodeneigentümer kann die Pachtfläche bei nicht vertragsgemäßer Nutzung entschädigungslos kündigen. Davon wären dann alle Pächter betroffen.
Auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche sind Obst und Gemüse sowie andere gärtnerische Produkte wie Blumen und Kräuter anzubauen und durch geeignete gärtnerische Maßnahmen zu pflegen. Dazu zählen: Bewässerung, Düngung, Unkraut jäten, Schnitt von Obstbäumen und -sträuchern, Vorbeugung und Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten.
Unzureichend sind:
- ausschließlich Obstbäume auf der Wiese
- unbestellte Beete
- Alibianbau von Gemüse, das dann den Rest der Saison von Unkraut überwuchert sich selbst überlassen wird
- Monokulturen (nur eine Obst- bzw. Gemüsesorte)
- Ordnung im Kleingarten mangelhaft:
Die Kleingartenanlage ist eine öffentliche Grünanlage.
Herumliegende Müllsäcke ziehen Ungeziefer (z.B. Ratten) an, im Garten verstreute Spiel- und Gartengeräte, von Unkraut überwucherte Beete und Wege tragen nicht zu einem positiven Gesamtbild der Anlage bei.
Anfallender Hausmüll ist umgehend in der heimischen Mülltonne bzw. auf dem Wertstoffhof zu entsorgen. Nicht gestattet ist die Entsorgung im Papierkorb an der Straßenbahnhaltestelle und im Umfeld der Gartenanlage. Unkraut und Grünschnitt kann an geeigneter Stelle gelagert und als Kompost wieder dem Gartenkreislauf zugeführt werden.
- Fremdnutzung Gewächshaus:
Die Genehmigung zum Aufstellen eines Gewächshauses wird unter dem Vorbehalt der kleingärtnerischen Nutzung erteilt. Eine Fremdnutzung ausschließlich als Gerätehaus oder Abstellraum ist nicht gestattet. In diesem Fall kann der Rückbau des Gewächshauses verlangt werden.
- Pflege der an den Garten angrenzenden Wege:
Die an den Kleingarten angrenzenden Wege sind durch den Pächter bis zur Mitte des Weges zu pflegen.
Eine Empfehlung zur Pflege mit relativ wenig Aufwand wurde kürzlich im Schaukasten veröffentlicht. Der Text wird zum Nachlesen nochmals auf unserer Homepage eingestellt.
Ein Pächter hat zur „Pflege“ seines Weges ein Unkrautbekämpfungsmittel verwendet. Die Anwendung von Herbiziden, auch Salz oder Essigsäure zur Beseitigung von Unkraut auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist verboten. Diese Mittel schädigen das Bodenleben und das Grundwasser. Verstöße können zur Anzeige gebracht und von der Umweltbehörde mit Geldstrafen bis zu 50000 Euro geahndet werden.
- Überhang am Gartenzaun:
Wieder wurden teilweise weit in die Wege ragende Überhänge von stachligen Brombeeren und Rosen festgestellt. Diese stellen eine Gefahr für Passanten, insbesondere für Kinder dar.
Bei der z.Z. herrschenden regnerischen Witterung sollten die Überhänge in kürzeren Zeitabständen kontrolliert und beseitigt werden. Langfristig geht der Rat an die betreffenden Gartenfreunde, stachlige und dornige Pflanzen an eine geeignetere Stelle im Garten umzusetzen.
Entfernt bitte auch Überhänge, die die Wegefreiheit beeinträchtigen.
- Wald – und Parkbäume
Im Kleingarten ist die Pflanzung bzw. das Heranwachsen lassen von Wald – und Parkbäumen wie
z.B. Nadelbäume, Koniferen, Weiden, Kastanien, Ahorn, Eschen, Eichen, Akazien nicht gestattet.
Vorhandene Pflanzungen (insbesondere Koniferen, auch Hecken) sind spätestens bei Beendigung des Pachtvertrages zu entfernen. Achtet bitte auch auf Sämlinge, die durch die Bäume im Umfeld des Vereins in die Gärten getragen werden und entfernt sie umgehend. Je größer die Bäume heranwachsen, desto aufwändiger wird die Rodung.
- Gartenzäune:
Die Gartenzäune innerhalb der Anlage gehören zum Eigentum des Pächters. Dieser ist dafür verantwortlich, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Bei der Begehung wurden an einigen Zäunen Mängel festgestellt, wie:
- lose, abstehende Zaunslatten
- bröckelnde Betonpfeiler
- nach außen ragende Schrauben – und Nagelspitzen
- scharfkantige Zaunsbefestigungen
Diese befinden sich meist auf Kopf – und Augenhöhe von Kindern.
Insbesondere sind kleinere Kinder gefährdet, die noch unsicher laufen oder beim Spielen und Rennen nicht auf Gefahren in ihrer Umgebung achten.
Kontrolliert deshalb eure Zäune bitte regelmäßig auf Beschädigungen und Gefahrenquellen und beseitigt diese umgehend.
Die Beseitigung der beanstandeten Mängel durch die jeweiligen Gartenpächter wird vom Vorstand am 21.08.2021 nachkontrolliert.
Weitere Fragen beantworten euch:
der Vorstand zur Sprechstunde des Vereins (siehe Aushang im Schaukasten)
die Fachberaterin Garten und der Fachberater Bau
Gärten Nr. 22 und 23; 1. Gang links
Baumfällarbeiten entlang der Antonienstraße
Am 30.11.2020 werden im Auftrag des Grundstückseigentümers (Taborkirche) entlang des Fuß- und Fahrradweges, parallel zur Antonienstraße, Baumfällarbeiten durchgeführt.
Der Vorstand